Veröffentlichungspflichten in Bezug auf erhaltene öffentliche Beiträge
Durch das Gesetz vom 04.08.2017, Nr. 124 wurde für Vereine, Stiftungen und ONLUS-Organisationen die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen zu öffentlichen Beiträgen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen von der öffentlichen Hand gewährten wirtschaftlichen Vorteilen, deren Höhe im Vorjahr über 10.000 € betragen hat, auf der Internetseite bzw. auf digitalen Portalen eingeführt.
Sozialbilanz 2023
Beiträge Soz.Gen. 2023
Beiträge Verein 2023
Sozialbilanz 2022
Beiträge Soz.Gen. 2022
Beiträge Verein 2022
Beiträge Verein 2021
Beiträge Verein 2020
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Beiträge Verein 2018