Veröffentlichungspflichten in Bezug auf erhaltene öffentliche Beiträge
Durch das Gesetz vom 04.08.2017, Nr. 124 wurde für Vereine, Stiftungen und ONLUS-Organisationen die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen zu öffentlichen Beiträgen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen von der öffentlichen Hand gewährten wirtschaftlichen Vorteilen, deren Höhe im Vorjahr über 10.000 € betragen hat, auf der Internetseite bzw. auf digitalen Portalen eingeführt.
Sozialbilanz 2022
Beiträge Soz.Gen. 2022
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